Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.
Weitere Förderprogramme der Länder:
Förderung betriebliche und berufliche Weiterbildung in Sachsen
Zukunftsprogramm Arbeit Schleswig-Holstein
Qualifizierungsscheck Hessen www.proabschluss.de
Bildungsscheck NRW www.bildungsscheck.nrw.de
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein www.weiterbildungsbonus.schleswig-holstein.de
Qualischeck Rheinland-Pfalz www.qualischeck.rlp.de
Weiterbildungsbonus Hamburg www.weiterbildungsbonus.net
Weiterbildungsscheck Sachsen www.sab.sachsen.de
Weiterbildungsscheck Thüringen www.gfaw-thueringen.de
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr www.bfd.bundeswehr.de
Weitere Förderprogramme www.foerderdatenbank.de
WeGebAU www.arbeitsagentur.de
Perspektive Wiedereinstieg www.perspektive-wiedereinstieg.de
Weiterbildungsstipendium – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (sbb) www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html
Bildungsscheck Brandenburg
Der Bildungsscheck Brandenburg wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landeshaushaltes finanziert. Höhe der Zuschüsse: 50% der Weiterbildungskosten, max 500,00 € Was wird gefördert? Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Wer wird gefördert? Alle sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg, die im laufenden Jahr noch an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Weitere Informationen »
Ratgeber Finanzierung von Weiterbildung, Fortbildung und Umschulung erstellt von Absolventen des Studiengangs Soziale Arbeit an der EAH Jena
Förderung suchen
Vor der Kursbuchung bitte klären ob es eine Fördermöglichkeit gibt
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Nach Vorlage der Originalbescheinigung kann der Kurs gebucht werden
Für unsere Kurse und Ausbildungen können staatliche Fördermittel beantragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt über die unten stehenden Links.
Bildungsscheck NRW
Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Höhe der Zuschüsse: 50% der Weiterbildungskosten, max 500,00 €
Was wird gefördert? Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Wer wird gefördert?
- Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten.
- Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige in den ersten fünf Jahren nach der Gründung.
- Berufsrückkehrende, also Frauen und Männer, die nach einer längeren Familienzeit in den Beruf zurückkehren möchten.